Q3/2020 - Europarat
1.384. Sitzung des Ministerkomitees des Europarates zum Bericht des Ad-Hoc-Komitees für Künstliche Intelligenz (CAHAI), 23. September 2020
Auf der 1.384. Sitzung des Ministerkomitees des Europarates wurde der Zwischenbericht des Ad-Hoc-Komitees für Künstliche Intelligenz des Europarates (CAHAI) diskutiert[1]. Das CAHAI, dem alle 47 Mitgliedsstaaten des Europarates angehören, war im September 2019 gegründet worden mit dem Mandat, rechtliche Instrumente zu empfehlen die gewährleisten sollen, dass bei der Entwicklung von Künstlicher Intelligenz die Grundwerte des Europarates – Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – gebührend Beachtung finden. Durch die Pandemie wurde die Umsetzung des ersten Arbeitsplans stark behindert. Die zweite CAHAI-Plenarsitzung fand am 6. und 7. Juli 2020 als ein virtuelles Meeting statt. Bei der Sitzung des Ministerkomitees am 23. September 2020 ging es vorrangig um technische und prozedurale Fragen.
Das Ministerkomitee nahm die neue CAHAI-Roadmap zur Kenntnis. Dort steht ein Mapping internationaler Aktivitäten zur Künstlichen Intelligenz und die Machbarkeitsstudie zur Ausarbeitung eines Rechtsinstruments im Vordergrund. Überschneidungen mit anderen internationalen Organisationen wie der Europäischen Union (White Paper on AI), der OECD (AI Policy Observatory) und der UNESCO (Ethics and AI) sollen vermieden und Synergiepotentiale aufgedeckt werden. Die Machbarkeitsstudie soll bis Dezember 2020 vorliegen. Sie soll die Hauptelemente eines möglichen Instruments enthalten. Dabei soll auch geklärt werden, ob ein solches Instrument eine neue Konvention, eine politische Empfehlung oder ein Update existierender Abkommen des Europarates sein soll. Das CAHAI hat drei Arbeitsgruppen gebildet zu Politikentwicklung, Multistakeholder-Zusammenarbeit und Rechtsfragen. Eine dritte Plenarsitzung findet Anfang Dezember 2020 statt. Dann soll eine breite Multistakeholder-Diskussion beginnen und im Herbst 2021 in eine größere internationale Konferenz münden. Wenn möglich, will der Europarat noch im Dezember 2021 ein entsprechendes Instrument verabschieden.
Bei den inhaltlichen Fragen diskutierte das Ministerkomitee vor allem die Rolle von Künstlicher Intelligenz bei der Bekämpfung der Pandemie und die Effekte, die das für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit haben kann. Dabei wurde auch erörtert, inwieweit KI-basierte Technologien, wie Überwachungssoftware, Gesichtserkennung, biometrische Verfahren, Methoden der Geo-Lokalisierung und der Einsatz von Drohnen zur Gefahrenabwehr, unbeabsichtigte Nebeneffekte haben kann, die bestehende Menschenrechte aushöhlen können. Gewarnt wurde von einer „Trivialisierung von Massenüberwachung“. Gefordert wurden menschenrechtliche Sicherungen bei der Entwicklung und Zertifizierung von KI-Technologien. Die Machbarkeitsstudie solle auch Ideen nachgehen, ob und wie ein „Eid des Hippokrates“ für KI-Entwickler oder eine „KI-Fahrerlaubnis“ für Betreiber von KI-basierten Anwendungen sinnvoll und machbar sind[2].