Q2/2019 - Group of Governmental Experts on Lethal Autonomous Weapon System (GGE-LAWS)
7. Mai 2019, Chairs Non-Paper
Nach Abschluss der 3. Tagung der GGE-LAWS Ende März 2019 hat der Vorsitzende der Gruppe, der indische Botschafter, Amadeep Singh Gill, am 7. Mai 2019 ein Non-Paper zirkulieren lassen, dass den gegenwärtigen Stand der Diskussion auf sechs Seiten zusammenfasst. Das Papier enthält in eckigen Klammern auch alle kontroversen Punkte.
Das Papier beruht auf dem generellen Konsensus der GGE-LAWS, dass das Völkerrecht in Gestalt der UN-Charta von 1945 und das humanitäre Völkerrecht (Kriegsvölkerrecht) in Gestalt der Genfer Konventionen von 1948, als Grundlagen für die Behandlung aller Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anwendung von tödlichen autonomen Waffensystem zu betrachten sind[1].
Ein zweiter Konsensus besteht darin, dass die Verantwortung für den Einsatz solcher Waffensysteme nicht an Maschinen delegiert werden darf, sondern in der Hand von Menschen, die für ihre Aktionen auch zur Verantwortung gezogen werden können, bleiben muss[2].
Das Non-Paper listet eine Reihe von Prinzipien, Grundsätzen und Normen auf, die bei der Entwicklung und Anwendung tödlicher autonomer Waffensysteme zu berücksichtigen seien, lässt jedoch offen, in welche Form diese Normen völkerrechtlich verbindlich gemacht werden sollen. Ein von einigen Mitgliedern der GGE-LAWS befürwortetes Moratorium für die Entwicklung solcher Waffensysteme wird in dem Non-Paper nicht angesprochen. Das Paper verweist demgegenüber auf den „Dual Use“- Charakter von LAWS und argumentiert, dass die Möglichkeit eines Missbrauchs von autonomen Systemen nicht generell zu einem Verbot der friedlichen Nutzung dieser Technologien führen darf[3].