Q3/2019 - NATO
Generalsekretär Stoltenberg zur Cyberverteidigung, 27. August 2019
NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg am 27. August 2019 einen detaillierten Überblick über die Cyberstrategie des Atlantischen Bündnisses[1]. Stoltenberg machte klar, dass die wachsende Zahl von Cyberangriffen die NATO herausfordere und man mit einem Bündel von verschiedenen Abwehrmaßnahmen, einschließlich der Veranstaltung sogenannter „Cyber-Manöver“, die Verteidigungsfähigkeit des Bündnisses weiter stärken will. Stoltenberg verwies dabei auf den Konsensus der NATO-Mitgliedsstaaten, dass unter gewissen Umständen auch ein „Cyberangriff“ auf ein einzelnes NATO-Mitgliedsland als ein „Artikel 5-Fall“ angesehen werden kann. Artikel 5 des NATO-Vertrages von Washington (1948) legt fest, dass ein militärischer Angriff auf einen Mitgliedsstaat als ein Angriff auf alle Mitgliedsstaaten angesehen wird und somit den kollektiven Verteidigungsfall auslöst.