Q2/2021 - Oxford Statement on International Law Protections in Cyberspace, 2. Juni 2021
Oxford Statement on International Law Protections in Cyberspace, 2. Juni 2021
Am 2. Juni 2021 haben über 100 hochrangige Völkerrechtsexperten aus aller Welt in Oxford ein Statement zur Anwendung des Völkerrechts im Cyberspace veröffentlicht. Das „Oxford Institute for Ethics Law and Armed Conflict“ (ELAC) hat bereits vor Jahren den sogenannten ‘Oxford Process on International Law Protections in Cyberspace’ gestartet in dessen Verlauf mehrere Expertentagungen zu rechtswidrigen Cyberangriffen gegen medizinische Einrichtungen oder demokratische Wahlen diskutiert wurden. Das “Statement“ vom 2. Juni 2021 reagiert nun auf die wachsenden Bedrohungen durch „disinformation, misinformation, hate speech, and other speech acts that cause physical or non-physical harm to individuals, States, and private entities – all of which are, in one way or another, governed by international law“.
- Das „Oxford Statement on International Law Protections in Cyberspace“ bekräftigt die Gültigkeit des Völkerrechts für alle Informations- und Kommunikationsoperationen im Cyberspace. Staaten seien verpflichtet, die in der UN-Charta verankerten Prinzipien der Souveränität und der Nichteinmischung in die inneren und äußeren Angelegenheiten anderer Staaten zu achten. Gleichzeitig müssten die Staaten Maßnahmen ergreifen, um die Menschenrechte in der digitalen Welt zu schützen. Eingriffe in Rechte wie die Meinungsäußerungsfreiheit müssten im Einklang stehen mit den üblichen rechtsstaatlichen Verfahren und den Kriterien legitimer Zweck, Notwendigkeit, Proportionalität und Nichtdiskriminierung. Staaten trügen auch dafür Verantwortung, dass auf ihrem Territorium operierende private Unternehmen keine Menschenrechtsverletzungen begehen. Bei bewaffneten Konflikten gelte das in der Genfer Konvention vereinbarte humanitäre Völkerrecht auch für den Cyberspace.
- Das Statement selbst enthält keine wesentlichen neuen Aspekte. Vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung in den Vereinten Nationen um das WIE der Anwendung des Völkerrechts im Cyberspace, die insbesondere in der Open Ended Working Group (OEWG) weitergeführt werden wird, ist diese Expertise eine wichtige Orientierungshilfe für die 193 Regierungen der UN-Mitgliedsstaaten und können als „Opinio iuris“ gelten, d.h. die Überzeugung, dass ein bestimmtes Verhalten rechtmäßig ist. [1]