Q1/2019 - Europäische Union (EU)
Brüssel/Strasbourg
Rumänische EU-Präsidentschaft, Brüssel, 31. Januar 2019
Auf einer Sitzung der „Europäischen Internet Foundation“ (EIF) am 31. Januar 2019 in Brüssel stellte die neue rumänische EU-Präsidentschaft ihre Pläne für den Bereich Digitalisierung und Internet Governance vor[1]. Rumänien werde sich für die Weiterentwicklung eines einheitlichen europäischen Digitalmarktes einsetzen. Gefördert werden sollen vor allem klein- und mittelständische Unternehmen, und hier vornehmlich „Start-Ups“ und „Scale-Ups“. Ein Schwerpunkt ist der Bereich der Bildung, und hier insbesondere eine Förderung der sogenannten STEM-Fächer (Science, Technology, Engineering, Mathematics). Für die digitale Transformation und die Entwicklung künstlicher Intelligenz benötige man ethische und rechtliche Normen. Unterstützt werden soll die Urheberrechts-Direktive sowie die neue geplante Regulierung von Online-Plattformen (Platform to Business Regulation).
Urheberrecht, Strasbourg, 25. März 2019
Bei einem Treffen zwischen vier EU-Kommissaren (Vizepräsident Andrus Ansip, Justizkommissarin Věra Jourová, Sicherheitskommissar Julian King und die Kommissarin für Digitalwirtschaft Marija Gabriel) mit den drei Internet-Plattformen Facebook, Google und Twitter wurden Fortschritte bei der Umsetzung des im Oktober 2018 vereinbarten „Code of Practice against Disinformation“ konstatiert[2]. Die Monatsberichte der drei Plattformen zeigten, dass der mit dem „Code of Practice“ eingeschlagene Weg erfolgreich ist[3]. Bis zum Mai 2019 gehe es zunächst darum sicherzustellen, dass Versuche, die Wahlen zum Europäische Parlament zu manipulieren, abgewehrt werden. Das sich jetzt einspielende Verfahren mit den Monatsberichten gelte es zu gegebener Zeit weiter zu entwickeln.
EU-Direktive zum Urheberrecht, Strasbourg, 25. März 2019
Die Abstimmung im Europäischen Parlament zur EU-Urheberrechtsreform schlug hohe politische Wellen. Insbesondere die Artikel 11 und 13 (später 17) wurden von der Internet-Community als ein Eingriff in die Internet-Freiheit gewertet. Die von den Plattform-Betreibern geforderte Sicherstellung, dass kein urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen wird, würde zwangsläufig zu einem „Overblocking“ und der Einführung von neuen Upload-Filtern führen. Am 25. März 2019 wurde die neue Direktive vom Parlament angenommen. Nach Bestätigung durch den Europäischen Rat haben die EU-Mitgliedsstaaten 24 Monate Zeit, die Direktive in nationales Recht zu übersetzen[4].