Q1/2019 - UN-Menschenrechtsausschuss (UNHCR)
40. Tagung, Genf, 25. Februar - 22. März 2019
Report on Privacy in the Digital Age
Der 40. Tagung des UN-Menschenrechtsausschusses lag ein weiterer Bericht des Sonderberichterstatters zum Datenschutz im digitalen Zeitalter, Joseph Cannataci vor. In diesem Bericht werden vor allem die Themen Sicherheit und Überwachung sowie Gender und Datenschutz im Gesundheitswesen behandelt.
In dem Kapitel zu „Sicherheit und Überwachung“ fordert der Sonderberichterstatter die UN-Staaten auf, der renovierten Europaratskonvention zum Datenschutz vom 18. Mai 2018 (Convention 108+) beizutreten. Die Konvention hätte die Prinzipien „Proportionalität“ und „Notwendigkeit“ mit Blick auf legitime Einschränkungen des Schutzes der Privatsphäre im Interesse nationaler Sicherheit oder öffentlicher Ordnung präziser gefasst. Gerade bei neuen Gesetzen zur Strafverfolgung im Internet würde diesen beiden Prinzipien oft nicht ausreichend Rechnung getragen. Das betrifft insbesondere Massenüberwachungen im Netz. Notwendig sei die Stärkung von unabhängigen Aufsichtsbehörden, auch für die Geheimdienste. Das gelte ebenfalls für den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen und personenbezogenen Daten zwischen Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten, vor allem zwischen Staaten mit einem unterschiedlichen Rechtsstaatsniveau[1].
Der Sonderberichterstatter widmet sich ausführlich dem Thema „Gender und Datenschutz im Gesundheitswesen“. In seinen Schlussfolgerungen fordert er verstärkte Schutzmaßnahmen, die insbesondere auch neue Online-Verwundbarkeiten und Diskriminierungen berücksichtigen. Notwendig sei vor allem größtmögliche Transparenz[2]. Er gibt insgesamt sieben Empfehlungen an die Vereinten Nationen, die UN-Mitgliedsstaaten und private Unternehmen[3].
Report on the promotion and protection of human rights and fundamental freedoms while countering terrorism
Ein weiterer Bericht des Sonderberichterstatters zum Kampf gegen Terrorismus beschäftigte sich mit den möglichen und legitimierten Einschränkungen von Menschenrechten im Kampf gegen Terrorismus und Extremismus. In dem Bericht werden die Staaten aufgefordert sicherzustellen, dass Maßnahmen zum Schutz der nationalen Sicherheit nicht zur Aushöhlung grundlegender Menschenrechte und zur Einschränkung von Aktivitäten der Zivilgesellschaft – online wie offline – führen dürften. Terrorismus oder Extremismus dürfe nicht breit und vage, sondern müsse eng und präzise definiert werden. Der Kampf gegen Terrorismus und Extremismus dürfe nicht zur Einschränkung von friedlichen Protesten führen. Notstandsmaßnahmen sollten zeitlich begrenzt sein und dürften nicht missbraucht werden, um gegen legitime Aktionen der Zivilgesellschaft vorzugehen. Friedliche Formen des Widerspruchs seien der Kern der Meinungsäußerungsfreiheit[4].