Q1/2020 - OECD
OECD/G20-IF-Meeting zur Digitalsteuer, Paris, 29. - 30. Januar 2020
Am 29. und 30. Januar 2020 fand in Paris die 8. Sitzung der sogenannten „OECD/G20-IF in BEPS“ statt. Die 137 teilnehmenden Regierungen erzielten eine grundsätzliche Einigung über die Architektur einer zukünftigen globalen Digitalsteuer (Outline of the Architecture of a Unified Approach on Pillar One)[1]. Offen ist aber noch der Grad der Verbindlichkeit und die konkrete Form der Abmachung.
Die USA drängen auf einen sogenannten „Safe-Harbour“-Mechanismus. Nach dem US-Vorschlag sollte es den Unternehmen selbst überlassen bleiben, ob sie sich im Austausch für eine „Steuersicherheit“ dem vorgeschlagenen Steuerregime unterwerfen. Diese „Freiwilligkeit“ wird von den europäischen Staaten nicht akzeptiert. Das Europäische Parlament hatte im Dezember 2019 eine Resolution verabschiedet, bei der eine einseitige europäische Regelung angekündigt wird für den Fall, dass es bis Ende 2020 keine globale Lösung gibt.
Die Europäische Kommission hatte bereits 2017 eine EU-Direktive ausgearbeitet, wie eine Digitalsteuer erhoben werden könnte. Der Vorschlag fand aber keine Mehrheit im Europäischen Rat. Opposition kam u.a. von Deutschland, das eine US-Vergeltung mit Strafzöllen auf die deutsche Autoindustrie fürchtete. Frankreich hatte daraufhin 2019 einseitig eine nationale Digitalsteuer eingeführt, die von den USA mit Strafzöllen auf französischen Wein und Käse beantwortet wurde. Die Kontroverse wurde auf Eis gelegt, nachdem sich die Präsidenten Macron und Trump beim G7-Gipfeltreffen in Biarritz im August 2019 darauf verständigt hatten, Steuer und Strafzölle bis Ende 2020 ruhen zu lassen, um Zeit für eine globale Lösung zu gewinnen. Andere europäische Länder wie Italien, Großbritannien, aber auch Entwicklungsländer, haben mittlerweile ebenfalls Konzepte für die Einführung einer nationalen Digitalsteuer erarbeitet.
Bei der Präsentation des OECD-Berichts auf einem Treffen der G20-Finanziminster am 26. Februar 2020 in Riad konnte erneut kein Konsens erzielt werden. Die Finanzminister der USA und Frankreichs (siehe Abschnitt G20) gerieten abermals aneinander, wie die „New York Times“ am 22. Februar 2020 berichtete[2]. Bis Ende 2020 sind sowohl unter der saudischen G20-Präsidentschaft als auch unter der amerikanischen G7-Präsidentschaft weitere Treffen der Finanzminister vorgesehen. OECD-Generalsekretär Ángel Gurría hat mehrfach davor gewarnt, dass ein Scheitern Ende 2020 zu nationalen und regionalen Alleingängen führen werde, was sich insgesamt negativ auf die globale Internet-Wirtschaft auswirken werde[3].
Das Akronym „OECD/G20- IF on BEPS“ steht für eine Arbeitsgruppe der G20 und der OECD, die über die Schaffung eines „Inclusive Framework“ (IF) für eine globale Digitalsteuer verhandelt. An der Gruppe sind nahezu alle Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) beteiligt. An dem Pariser Treffen im Januar 2020 nahmen 137 Staaten teil. Das Thema ist seit Jahren strittig. Aus den verschiedenen Initiativen hatte die OECD am 9. Oktober 2019 einen konsolidierten Vorschlag entwickelt und zur öffentlichen Diskussion gestellt. Kern des Vorschlags ist es, dass multinationale Unternehmen dort besteuert werden sollen, wo sie Umsatz machen. Bislang gilt das Prinzip, dass Steuern nur dort bezahlt werden, wo ein Unternehmen eine „physische Präsenz“ hat. Dies hat dazu geführt, dass sich der grenzüberschreitende Datenfluss einer Besteuerung entzogen hat und Digitalplattformen in „Steueroasen“ siedelten. De facto begünstigt das die großen vorrangig US-amerikanischen Unternehmen wie Google, Facebook, Amazon, Apple und andere. Der in Paris verabschiedete Vorschlag besteht aus zwei Teilen:
- Teil 1 (Pillar One) regelt, dass die Steuerpflicht nicht an eine physische Präsenz eines Unternehmens in einem Land gebunden ist, sondern an die Tatsache, dass das Unternehmen digitale Produkte und Dienstleistungen an Kunden in dem jeweiligen Land verkauft (Consumer-Facing Business)[4].
- Teil 2 (Pillar Two) soll Steueroasen austrocknen und das Prinzip eines „tax back“ einführen[5].