Q1/2021 - UN-Menschenrechtsrat
46. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats, 22. Februar – 24. März 2021
Die 46. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats, die vom 22. Februar bis 24. März 2021 stattfand, verabschiedete keine Resolutionen zu internet-relevanten menschenrechtlichen Fragen[1].
Bericht „Artificial Intelligence and Privacy“ and „Children’s Privacy“, 25. Januar 2021
Der Sonderberichterstatter für „Privacy in the Digital Age“, Joseph Cannataci hatte am 25. Januar 2021 dem UN-Menschenrechtsrat einen neuen Bericht unter dem Titel „Artificial intelligence and privacy, and children’s privacy“ vorgelegt. Der Bericht basiert auf umfangreichen Konsultationen, die Cannataci im 4. Quartal 2020 durchgeführt hatte.
Cannataci schlägt in seinem Bericht vor, allgemeine Leitlinien für die Nutzung von künstlicher Intelligenz im Rahmen der Vereinten Nationen auszuarbeiten. Dabei müsse darauf geachtet werden, dass diese Leitlinien in Übereinstimmung stehen mit den bereits existierenden Pflichten von Staaten, individuelle Menschenrechte, und hier insbesondere das Recht auf Schutz der Privatsphäre, zu achten und zu gewährleisten. Cannataci verweist auf die universell geltenden Rechtsinstrumente wie die UN-Charta und die Deklarationen und Konventionen zu den Menschenrechten. Dies konstituiere eine ausreichende juristische Basis, auf der man solide aufbauen kann, wenn man sich mit den spezifischen neuen Herausforderungen beschäftigt. Solche neuen Herausforderungen sieht Cannataci vor allem in Bereichen wie „the intrusiveness and potential impact of data gathering, the risk of surveillance and the increasing use of algorithms using such data sets to automate decisions that affect individuals’ lives.“ Cannataci nennt acht Bereiche, für die solche allgemeinen Leitlinien nützlich wären:
- Jurisdiction;
- Ethical and lawful basis;
- Data fundamentals;
- Responsibility and oversight;
- Control;
- Transparency and “explainability”;
- Rights of the data subject;
- Safeguards.
Wenn man sich an die Arbeit mache, um ein universelles UN-Instrument zur künstlichen Intelligenz auszuarbeiten, müsse man von vornherein auch an die Bildung von unabhängigen Aufsichtsgremien und entsprechenden Kontrollmechanismen denken[2].
In einem zweiten Dokument setzt sich Cannataci erstmalig mit dem Schutz der Privatsphäre für Kinder in der digitalen Welt auseinander. Kinder würden heute bereits in sehr frühem Alter im „Cyberspace“ unterwegs sein, wo sie besonders verwundbar sind. Cannataci macht klar, dass der völkerrechtliche Schutz der Privatsphäre auch Kinder einbezieht und verweist auf die speziellen völkerrechtlichen Verpflichtungen der Staaten, die sich auch aus der „UN-Convention on the Rights of the Child“ ergeben, die von allen 193 UN-Mitgliedern ratifiziert wurde. Dort wird in Artikel 16 festgelegt: „1. No child shall be subjected to arbitrary or unlawful interference with his or her privacy, family, home or correspondence, nor to unlawful attacks on his or her honour and reputation. 2. The child has the right to the protection of the law against such interference or attacks“. In seinem Bericht gibt Cannataci insgesamt 27 Empfehlungen, wie die Privatsphäre von Kindern im Internet geschützt werden kann[3].