Q2/2018 - UN-Menschenrechtsausschuss (UNHRC)

38. Tagung, Genf, 18. Juni bis 6. Juli 2018

Die 38. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates im Juni 2018 in Genf wurde überschattet durch die Erklärung der US-Regierung, ihre Mitgliedschaft in diesem UN-Gremien zu beenden. Begründet wurde dieser Schritt der USA mit dem Hinweis, dass Regierungen, die massive Menschenrechtsverletzungen zu verantworten hätten, als stimmberechtigte Mitglieder in dem Rat mitwirken würden.

Auf der Tagesordnung der 38. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates steht ein Bericht des „Special Rapporteurs on the Promotion and Protection of the Right to Freedom of Opinion and Expression“, David Kaye. Der Bericht setzt sich insbesondere mit der Rolle von Online-Plattformen auseinander und Aktivitäten von Regierungen, neue Gesetze im Zusammenhang mit der Verbreitung von Informationsinhalten (Hate Speech, Fake News) im Internet zu erlassen. Der 20-seitige Bericht enthält fünf Empfehlungen an Regierungen und drei Empfehlungen an privatwirtschaftlich betriebene Online-Plattformen.

  • Regierungen wird empfohlen bei der Gewährleistung der Meinungsäußerungsfreiheit keine Unterschiede zwischen Offline und Online zu machen. Keine Gesetze sollten verabschiedet werden, die in der Endkonsequenz zu Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit führen. Empfohlen wird eine „smart regulation, not heavy-handed viewpoint based regulation“. Regierungen sollten auch auf ein pro-aktives Monitoring oder Filtern verzichten. Dies führe ungeachtet der damit verbundenen positiven Absichten zu einer Vor-Zensur. Staaten sollten diese Rolle auch nicht an private Unternehmen wie Online-Plattformen delegieren. Dies würde dazu führen, dass private Unternehmen zum Richter über Informationsinhalte würden und in die Rolle von Zensoren gedrängt würde.
     
  • In den Empfehlungen an Unternehmen heißt es, dass, auch wenn die UN-Menschenrechtskonventionen juristische Verpflichtungen nur für Staaten enthalten, diese Konvention auch die Grundlage für die Tätigkeit von privaten Online-Plattformen sein müssen. Private Online-Plattformen hätten kein Recht, Menschenrechte wie die Meinungsäußerungsfreiheit oder den Schutz der Privatsphäre, zu missachten. Die in den UN-Konventionen verankerten Grundsätze gelten quasi als Leitlinie für die wirtschaftlichen Aktivitäten der Online-Plattformen. Das sei auch in Übereinstimmung mit den „UN Guidelines on Business and Human Rights“. Online-Plattformen sollten ein höheres Maß an Transparenz gewährleisten, ihre Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft wie z.B. der Global Network Initiative (GNI) verstärken und eigene „Accountability Mechanismen“ entwickeln. Als Vorbild für eine solche „Industry Self-Regulation“ werden die „Press Councils“ (in Deutschland ist das der Deutsche Presserat) genannt, die in vielen Ländern auf der Basis eines Verhaltenskodex gegen Missbräuche der Meinungsäußerungsfreiheit in der Presse vorgehen. „Third Party non-governmental approaches, if rooted in Human Rights standards, could provide mechanisms for appeal and remedy".
     

Der Bericht des Sonderberichterstatters ist Gegenstand der Diskussion im UN-Menschenrechtsrat. Beschlüsse fasst der Rat am Ende seiner Sitzung.

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