Q2/2020 - Europarat
Ad-hoc Komitee für künstliche Intelligenz, Straßburg, 7. April 2020 (Videokonferenz)
Das für März 2020 geplante 2. Treffen des Ad-hoc Komitees für künstliche Intelligenz des Europarates (CAHAI) soll jetzt als virtuelle Konferenz am 6. und 7. Juli 2020 stattfinden[1]. Das CAHAI, dem alle 47 Mitgliedsstaaten des Europarats angehören, war im September 2019 gegründet worden. Es soll erörtern, welche rechtlichen Instrumente der Europarat ausarbeiten sollte, um zu gewährleisten, dass bei der Entwicklung von künstlicher Intelligenz die Menschenrechte gebührend Beachtung finden. Auf seiner 3. (virtuellen) Sitzung hatte das CAHAI-Büro am 27. März 2020 den Zeitplan neu justiert. Das CAHAI-Büro, das von Gregor Strojin, Staatsekretär im slowenischen Justizministerium geleitet wird, behandelte den ersten Entwurf der vereinbarten Machbarkeitsstudi. Die Machbarkeitsstudie enthält ein „Mapping“ der sich immer weiter verzweigenden internationalen Diskussion zum Thema künstliche Intelligenz sowie eine Übersicht über bislang verabschiedete internationale Dokumente und nationaler Strategien. Die Studie soll auch die Rolle der privaten Wirtschaft bei der Entwicklung und Einführung von künstlicher Intelligenz genauer untersuchen. Drei thematische Working Groups wollen eine breit angelegten Multistakeholder-Diskussionsprozess organisieren.
Empfehlung zu Algorithmen und Menschenrechten, 8. April 2020
Am 8. April 2020 verabschiedete der Europarat eine Empfehlung zu Algorithmen und Menschenrechten (Recommendation CM/Rec(2020)1 of the Committee of Ministers to member States on the human rights impacts of algorithmic systems). Die Empfehlung verpflichtet die 47 Mitglieder des Europarats sicher zu stellen, dass bei der Verwendung, Entwicklung und Anschaffung von algorithmischen Systemen die Menschenrechte ausreichend beachtet werden. Die Staaten werden verpflichtet wirksame Rechts-, Regulierungs- und Kontrollrahmen zu schaffen, durch die Menschenrechtsverletzungen verhindert, aufgedeckt, untersagt und behoben werden können, unabhängig davon, ob sie öffentlichen oder privaten Akteuren zuzuschreiben sind.
Die Empfehlung erkennt das große Potenzial algorithmischer Verfahren bei der Förderung von Innovation und wirtschaftlicher Entwicklung in vielen Bereichen an, darunter Kommunikation, Bildung, Transportwesen, Verwaltung und Gesundheitswesen. Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Covid-19-Pandemie werden algorithmische Systeme für die Vorhersage, Diagnose und Forschung über Impfstoffe und Behandlungen eingesetzt. Elektronische Systeme zur verstärkten Bewegungsüberwachung werden in einer wachsenden Zahl von Mitgliedsstaaten diskutiert – auch sie stützen sich auf Algorithmen und Automatisierung.
Gleichzeitig warnt die Empfehlung vor erheblichen Gefahren für die Menschenrechte in Verbindung mit dem Einsatz algorithmischer Systeme. Dies betrifft insbesondere das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit, das Recht auf Gleichbehandlung sowie wirtschaftliche und soziale Rechte[2].