Q3/2019 - Group of Governmental Experts for Lethal Autonomous Weapons Systems (GGE LAWS)

Genf, 20. – 21. August 2019

Der zweite Teil der 2019er Jahrestagung der GGE LAWS fand am 20. und 21. August 2019 in Genf statt. Die Sitzung verabschiedete einen Bericht mit einer Reihe von Schlussfolgerungen und Empfehlungen[1]. Der Bericht bekräftigt den Konsensus über die sogenannten „Guiding Principles“, lässt in vielen anderen Punkten aber weiter offen, wie die bisher durchaus konstruktive Diskussion zu einem konkreten Ergebnis geführt werden soll. Die Meinungen, ob am Schluss der Diskussion ein Moratorium für Killerroboter und andere autonome Waffensysteme, eine allgemeine politische Empfehlung oder ein völkerrechtlich bindender Vertrag, eventuell in Form eines Zusatzprotokolls zur Convention on Certain Conventional Weapons (CCW), unter deren Dach die GGE LAWS operiert, stehen soll, gehen nach wie vor weit auseinander. Auch der allgemeine Konsensus in der entscheidenden Grundfrage, dass autonome Waffensysteme in allen Phasen der Entwicklung, der Erprobung und der Anwendung von Menschen kontrolliert werden müssen, die für ihre Aktionen auch zur Verantwortung gezogen werden können, gibt es im Detail durchaus unterschiedliche Ansichten.

Die GGE LAWS hat sich daher zunächst vertagt und ein Arbeitsprogramm für die Jahre 2020 und 2021 verabschiedet. Die nächste (6.) Überprüfungskonferenz der CCW findet im Herbst 2021 statt. Der Plan ist, bis dahin ein unterzeichnungsfähiges Ergebnis auf dem Tisch zu haben. Für viele Beobachter, vor allem aus dem NGO-Bereich wie der Plattform „Stop Killer Robots“ ist dies eine unakzeptable Verzögerung in einem der dramatischsten Bereiche des aktuellen Wettrüstens im Cyberspace. Zunehmend wird Kritik am Konsens-Verfahren innerhalb der GGE LAWS laut, das jenen Staaten, die autonome Waffensysteme entwickeln, erlaubt, Fortschritte bei den Verhandlungen mit ihrem Veto zu sabotieren. Das beträfe vor allem die USA und Russland. 29 Staaten haben sich für ein sofortiges Verbot von Killerrobotern ausgesprochen[2]. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag für die Ächtung vollautonomer Waffensysteme ausgesprochen. Außenminister Heiko Maas hat sich für eine internationale Verpflichtung zur wirksamen menschlichen Kontrolle von solchen Systemen stark gemacht. Bei den Verhandlungen in Genf hat Deutschland aber bislang keine eigene Initiative ergriffen. Unter den Kritikern der GGE LAWS gibt es auch Überlegungen, einen völlig neuen Verhandlungsrahmen zu schaffen, der sich z.B. an den Verhandlungen, die zum Verbot von Anti-Personenminen sowie Streumunition geführt haben, orientiert.

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Q3/2019GGE-LAWS
  1. [1] Draft Report of the 2019 session of the Group of Governmental Experts on Emerging Technologies in the Area of Lethal Autonomous Weapons Systems (GGE LAWS), CCW/GGE.1/2019/CRP.1/Rev.2, Genf, 21. August 2019, siehe: www.unog.ch/80256EE600585943/(httpPages)/5535B644C2AE8F28C1258433002BBF14
  2. [2] Staaten die sich für ein Verbot von Killerrobotern einsetzen: 1.Algerien, 2. Argentinien, 3. Österreich, 4. Bolivien, 5. Brasilien, 6. Chile, 7. China*, 8. Kolumbien, 9. Costa Rica, 10. Cuba, 11. Djibouti, 12. Ecuador, 13. Ägypten, 14. El Salvador, 15. Ghana, 16. Guatemala, 17. Vatikan, 18. Irak, 19. Jordanien, 20. Mexiko, 21. Marokko, 22. Nikaragua, 23. Pakistan, 24. Panama, 25. Peru, 26. Palästina, 27. Uganda, 28. Venezuela, 29. Zimbabwe, China hat erklärt, dass sie zwar gegen ein Verbot der Anwendung von Killerrobotern sind, aber nicht gegen deren Entwicklung und Produktion. Mehr als ein Dutzend Länder haben erklärt, dass sie keinen völkerrechtlichen Vertrag zum Verbot von Killerrobotern anstreben. Siehe: Campaign to Stop Killer Robots (2019): „Country Views on Killer Robots“. www.stopkillerrobots.org/wp-content/uploads/2019/08/KRC_CountryViews21Aug2019.pdf.