Q3/2020 - Arbeitsgruppe zu tödlichen autonomen Waffensystemen (CCW-GGE-LAWS)
21. – 25. September 2020
Die erste Runde der 2020er Sitzung der Group of Governmental Experts für Internet-basierte tödliche autonome Waffensysteme (GGE-LAWS) fand als ein virtuelles Meeting vom 21. bis 25. September 2020 statt. Die GGE-LAWS-Verhandlungen finden unter dem Dach der „UN Convention on Certain Conventional Weapons (CCW)“ statt. In dieser Konvention aus dem Jahre 1983 sind Anwendungen für Neuentwicklungen im Bereich von speziellen Waffentypen in Form von Zusatzprotokollen geregelt worden. Ein Protokoll betrifft z.B. das Verbot von Landminen. Die Verhandlungsgruppe, die sich mit autonomen Waffensystemen (Killerroboter, Kampfdrohnen) beschäftigt, wurde 2014 gebildet. Seither tagt die GGE-LAWS ein- bis zweimal jährlich.
Im Jahr 2019 hatte man sich u.a. auf elf sogenannte „Leitprinzipien“ – wie z.B. die Rolle des menschlichen Faktors in der Entscheidungskette bei der Anwendung von autonomen Waffensystemen und die Relevanz der Genfer Konvention zum Humanitären Völkerrecht – verständigt aber in wesentlichen Grundfragen keine Einigung erzielt. Das betraf sowohl die Definition von autonomen Waffensystemen als auch das Ziel der Verhandlungen. Einige Regierungen plädieren – wie UN-Generalsekretär António Guterres – für ein grundsätzliches völkerrechtliches Verbot von Killerrobotern und bewaffneten Drohnen. Andere präferieren unverbindliche Empfehlungen für den Einsatz solcher Waffensysteme im Falle eines Krieges bzw. für ein zeitlich begrenztes Moratorium[1].
Die Sitzung im September 2020 konzentrierte sich auf zwei Bereiche des Berichts der GGE-LAWS von 2019: den „normativen“ und den „operativen“ Teil. Während es beim „normativen“ Teil auf der Basis der Leitprinzipien ein Konsensus sich abzeichnet, gibt es beim „operativen“ Teil erhebliche Meinungsunterschiede, insbesondere was den Grad der Konkretheit der Anwendung der Leitprinzipien in Konfliktfällen betrifft. Am Schluss des ersten Teils der 2020er GGE-Sitzung fasste der Chair der GGE-LAWS den Diskussionsstand in einem Non-Paper zusammen. Die Diskussion wir beim zweiten Teil – erneut als virtuelles Meeting – am 4. November 2020 fortgesetzt.
2021 findet die Überprüfungskonferenz der CCW statt. Bemerkenswert ist, dass bei den GGE-LAWS-Verhandlungen – im Unterschied zur UN-GGE – nichtstaatliche Organisationen an den Verhandlungen teilnehmen können. Auch die Verhandlungen sind als Tonaufnahmen für jedermann online abrufbar[2].