Q3/2020 - UN Open Ended Working Group (OEWG)
Neue „OEWG Roadmap“, 16. Juli 2020
Am 16. Juli 2020 informierte der Vorsitzende der OEWG, Botschafter Jürg Lauber, dass er nicht wie geplant im Herbst 2020 der 75. UN-Vollversammlung einen Abschlussbericht vorlegen kann und er schlägt einen neuen Zeitplan vor.
In seinem Brief an die UN-Mitglieder kündigt Lauber an, Anfang 2021 einen „Zero-Entwurf“ vorzulegen damit die Mitglieder der OEWG genügend Zeit hätten, sich auf die jetzt für März 2021 anberaumte dritte und abschließende formelle OEWG-Sitzung vorzubereiten. Der Abschlussbericht solle dann bei einer Plenarsitzung auf einer in den Sommer 2021 verlängerten 75. UN-Vollversammlung diskutiert werden. Um den „Zero Draft“ angemessen formulieren zu können, hat Lauber in einem neuen Zeitplan drei weitere informelle virtuelle Meetings für Anfang Oktober 2020, Mitte November 2020 und Anfang Dezember 2020 anberaumt. Je nach Corona-Situation können diese Meetings auch als „hybride Meetings“ stattfinden. In seinem Schreiben lässt Lauber offen, wie er sich die Einbeziehung nichtstaatlicher Akteure in dieser neuen Serie informeller Meetings vorstellt[1].
Kritik an Laubers Vorgehen war vor allem von Russland gekommen. Laubers ursprünglicher Plan, den Bericht auf die 76. UN-Vollversammlung zu verschieben, träge das Risiko in sich, die Resultate der OEWG mit den Ergebnissen der UN-GGE zu vermischen. Die 6. UN-GGE muss der 76. UN-Vollversammlung im Herbst 2021 berichten. Russland warnt davor, dass bei einer weiteren Verzögerung der Präsentation des OEWG-Schlussberichts der OEWG ein ähnliches Schicksal drohen könnte wie der 5. UN-GGE in den Jahren 2015 bis 2017. Dort hätten sich am Schluss die Mitglieder in „philosophischen Diskussionen“ verloren und keinen Konsens erzielt. Kritik kam von Russland auch an Elementen des ersten Berichtsentwurfs von Lauber vom Mai 2020 zu den Themen Attribution, Humanitäres Völkerrecht, Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen und dem Multistakeholder-Model. Russland forderte, dass der jetzt zur Diskussion stehende OEWG-Bericht kurz und klar sein sollte, den „universellen Regeln über verantwortliches Staatenverhalten im Cyberspace“, wie sie in der UN-Resolution 73/27 aufgelistet sind, Vorrang geben und die Tür öffnen müsse für eine Verlängerung des Mandats der OEWG bis zum Jahr 2025. Im Unterschied zur UN-GGE, an der nur 25 Regierungen beteiligt sind, sei die OEWG so etwas wie eine „Cyber-Vollversammlung der UN“[2].