Q3/2020 - Vereinte Nationen (UN)
UN Open Ended Ad-Hoc Intergovernmental Committee of Experts zur Ausarbeitung einer UN-Konvention gegen Cyberkriminalität, 5. August 2020
Die für Ende August 2020 geplanten konstituierende Sitzung des neuen zwischenstaatlichen Ad-Hoc-Komitees zur Ausarbeitung einer UN-Konvention gegen Cyberkriminalität wurde auf das 1. Quartal 2021 verschoben. Das Komitee war nach einer kontroversen Diskussion mit knapper Mehrheit gegen den Willen der meisten westlichen Staaten von der 74. UN-Vollversammlung im Dezember 2019 geschaffen worden. Zur Vorbereitung der geplanten und jetzt verschobenen konstituierenden Sitzung hatten dennoch zahlreiche Staaten erste Positionspapiere eingereicht, darunter Australien, Kanada, Ägypten, die EU, Iran, Japan, Russland, Großbritannien, die USA und China. Die Stellungnahmen machen deutlich, dass es grundlegend unterschiedliche Ansichten gibt, ob und wie im Rahmen der Vereinten Nationen an einer UN-Konvention gegen Cyberkriminalität gearbeitet werden soll. Während die westlichen Staaten die Entwicklungsländer einladen, der offenen Europaratskonvention gegen Cyberkriminalität aus dem Jahr 2001 beizutreten, wollen diese Länder ein neues Instrument ausarbeiten. Das „United Nations Office on Drugs and Crime“ (UNODC) wird als Sekretariat für das Ad Hoc Committee fungieren[1].