Q3/2021 - Europarat
5. Sitzung des Ad-hoc-Komitees für künstliche Intelligenz (CAHAI), 5. – 7. Juli 021
Die 5. Plenarsitzung des Ad-hoc-Komitees für künstliche Intelligenz (CAHAI) des Europarats fand vom 5. – 7. Juli 2021 in Straßburg statt. Das Komitee diskutierte den vom CAHAI Legal Framework Group vorgelegten „Progress Report“. Dabei ging es um Fragen wie die Klassifikation von Risiken bei KI-Anwendungen und die Bindung von KI-Anwendungen an demokratische Grundsätze und Menschenrechte. Diskutiert wurde, ob Grundsätze für zivilrechtliche Ansprüche, die bei missbräuchlicher KI-Anwendung entstehen können, in einen Konventionstext aufgenommen werden sollten. Diskutiert wurde auch das Problem des „dual use“, das heißt der Anwendung von künstlicher Intelligenz für zivile und militärische Zwecke. Die Komiteemitglieder waren sich einig, dass der Europarat kein Abrüstungsgremium ist. In einer Europarat-Konvention dürften aber keine „Lücken“ eingebaut werden, die zu einer Umgehung von Grundsätzen einladen würden. Diskutiert wurden auch die Ergebnisse der Multistakeholder-Diskussion, die CAHAI im 1. Halbjahr 2021 durchgeführt hatte. Die CAHAI-Arbeitsgruppen, die an Textentwürfen arbeiten, wurden beauftragt, diese Ergebnisse entsprechend zu berücksichtigen. CAHAI nahm Berichte von Vertretern der Europäischen Kommission, der UNESCO, des UN Office of the Secretary-General´s Envoy for Technology und der OECD entgegen. All diese Gremien beschäftigen sich gleichfalls mit Fragen der Regulierung von künstlicher Intelligenz. CAHAI unterstrich die Notwendigkeit einer verstärkten Koordinierung, um widersprüchliche Regelungen in den verschiedenen neu entstehenden Rechtsinstrumenten zu vermeiden. Fünf nicht-staatliche Organisationen, darunter die zivilgesellschaftliche Organisation „Global Partner Digital“ (GPD), erhielten den Status eines offiziellen CAHAI-Beobachters und konnten in einem Hearing ihre Vorstellungen vortragen. Die 6. CAHAI-Sitzung findet im Oktober 2021 statt[1].