Q3/2021 - UN-LAWS
Treffen der GGE-Laws, Genf, August & September 2021
Im 3. Quartal 2021 gab es zwei Verhandlungsrunden der GGE-LAWS (3. - 13. August und 24. September - 1. Oktober 2021) in Genf. Basierend auf der Einigung über elf grundlegende Prinzipien, die 2019 erreicht wurde, konnten diesmal Fortschritte erzielt werden, die den Vorsitzenden in die Lage versetzen, einen substanziellen Entwurf für eine mögliche Konsens-Empfehlungen vorzulegen. Der Titel des Papiers „Draft elements on possible consensus recommendations in relation to the clarification, consideration and development of aspects oft he normative and operational framework on emerging technologies in the area of lethal autonomous weapon systems“ macht aber bereits deutlich, dass diese „Entwurfselemente“ noch weit weg sind von der Einigung über ein völkerrechtlich relevantes Instrument. Die „Draft Elements“ stellten dennoch im Vergleich zum Ergebnis früherer Verhandlungsrunden einen Fortschritt dar und bieten eine Plattform, auf der man weitere Verhandlungen aufbauen kann. Die Fortschritte beziehen sich insbesondere auf zwei Bereiche: Erstens gelang es, eine präzisere Verständigung zu erreichen, was man unter „autonomen Waffensystemen“ versteht. Zweitens schält sich ein Konsens heraus, dass das Völkerrecht in seiner Gesamtheit in diesem Bereich neuer Waffensysteme Anwendung finden muss.
In Abschnitt 1 (Characteristics) unterscheidet der Entwurf jetzt zwischen „fully autonomous weapons systems“, die sich der Kontrolle durch einen Menschen entziehen, und „partially autonomous weapons systems“, die einem menschlichen Kontrollmechanismus unterliegen[1]. Auf der Basis dieser Differenzierung schlägt Artikel 18 des Entwurfs vor, voll autonome Waffensysteme nicht zu entwickeln, zu produzieren, zu erwerben, zu besitzen, zu lagern und anzuwenden[2]. Diese Formulierung ist zwar noch weit entfernt von der Forderung nach einem umfassenden Verbot autonomer Waffensysteme, wie sie u.a. UN-Generalsekretär António Guterres fordert, öffnet aber die Tür für eine weitere differenzierte Vorgehensweise.
Als ein Fortschritt kann auch gesehen werden, dass es jetzt offensichtlich ein umfängliches Bekenntnis gibt, das Völkerrecht in seiner Gesamtheit als Rechtsgrundlage für die Behandlung des Problems autonomer Waffensysteme zu betrachten. Das betrifft sowohl ein Bekenntnis zur Anwendung der Völkerrechtsgrundätze der Charta der Vereinten Nationen, aber auch zum humanitären Völkerrecht, den Menschenrechten und des Völkerstrafrecht. Bekräftigt wird auch der Grundsatz der „Human Accountability“. In Artikel 12 des Entwurfs heisst es: „Humans must at all times remain accountable in accordance with applicable international law for decisions on the use of force“. Die Verantwortung dafür tragen die Staaten[3].
Die nächste Verhandlungsrunde für die GGE Laws ist für 8. – 12. Dezember 2021 in Genf vorgesehen, am Vorabend der nächsten Überprüfungskonferenz der Convention on Certain Conventional Weapons“ (CCW), unter deren Schirmherrschaft die GGE-Laws operiert[4].