Q4/2019 - OECD, Public Consultation, Oktober – November 2019
Vorschlag für einen „Unified Approach“ zur Digitalsteuer, Paris, 9. Oktober 2019
Die OECD hat am 9. Oktober 2019 einen Vorschlag veröffentlicht, der die internationalen Verhandlungen zur Besteuerung großer, hochprofitabler multinationaler Internet-Konzerne voranbringen soll. Ziel ist, dass diese Konzerne in Zukunft immer dort besteuert werden können, wo ihre wirtschaftliche Aktivität und Wertschöpfung stattfindet. Der OECD-Vorschlag umfasst Elemente dreier bisher konkurrierender Vorschläge und fußt auf der aktuellen Arbeit von OECD und G20 zu Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung im Rahmen des „BEPS Inclusive Framework“ (Base Erosion and Profit Shifting). 134 Länder und Gerichtsbarkeiten verhandeln hier gleichberechtigt über die Reform der internationalen Steuerregeln, um sie den Anforderungen des 21. Jahrhunderts entsprechend zu modernisieren. Der OECD-Vorschlag wird nun einem öffentlichen Konsultationsverfahren unterzogen. Dem Vorschlag folgend müsste die Zuordnung von Gewinnen und entsprechenden Besteuerungsrechten verändert werden, damit multinationale Unternehmen dort besteuert werden, wo sie Umsatz machen – auch wenn sie dort keine physische Präsenz haben. Erforderliche Regeln betreffen die Frage wo die Steuern gezahlt werden müssen (Nexus-Regel), und welcher Anteil des Gewinns jeweils besteuert wird (Regel zur Gewinnallokation). OECD Generalsekretär Angel Gurría warnte, dass, wenn es keine Einigung bis Ende 2020 gibt, sich das Risiko von nationalen oder regionalen Alleingängen erhöht, was sich wiederum negativ auf die globale Internet-Wirtschaft auswirken würde[1].