Q2/2019 - UN Cybersecurity Groups (OEWG & UN GGE)

New York, 3. - 4. Juni 2019

Auf einer organisatorischen Tagung der neuen „UN Open Ended Working Group on Developments in the Field of Information and Telecommunication in the Context of International Security“ (OEWG) wurde der Fahrplan für die Verhandlungen der OEWG sowie der neuen UN-Group of Governmental Experts (UN GGE) verabschiedet. Die beiden Gruppen war im Dezember 2018 von der 73. UN-Vollversammlung gegründet worden mit dem Mandat, Normen für staatliches Verhalten sowie neue vertrauensbildende Maßnahmen im Cyberspace zu erarbeiten.
 
Die UN GGE hat bereits eine eigene Geschichte. Die Berichte der UN GGEs von 2010, 2013 und 2015 haben wesentliche Elemente einer neu entstehenden globalen Cybersicherheitsarchitektur bereits vorgezeichnet, darunter den Konsens der Staatengemeinschaft, dass das Völkerrecht mit der UN-Charta online wie offline relevant ist. Die UN GGE konnte sich auch auf eine Reihe von Normen für staatliches Verhalten im Cyberspace und auf einige entsprechende vertrauensbildende Maßnahmen einigen. Die letzte UN GGE im Jahr 2017 scheiterte jedoch an der Bereitschaft der Regierungen, die Anwendung des Völkerrechts bei der Beurteilung von Cyberangriffen weiter zu präzisieren. Das betraf insbesondere die Frage, inwiefern ein Cyberangriff als eine Anwendung von Gewalt nach Artikel 2.4 der UN-Charta zu bewerten ist und demzufolge das in Artikel 51 der UN-Charta verankerte Recht auf Selbstverteidigung auslösen würde. Strittig war auch das Thema der Zuordnung (Attribution).

Die UN-Resolution 73/27 zur OEWG geht auf einen russischen, die UN-Resolution 73/266 zu einer neuen UN GGE auf einen US-amerikanischen Vorschlag zurück. Beide Gremien haben ein sehr ähnliches Mandat, es ist aber unklar, wie die beiden Gruppen miteinander kooperieren.

  • Die OEWG ist offen für alle 193 UN-Mitgliedsstaaten und muss ihren Bericht bis zur 75. UN-Vollversammlung im Herbst 2020 vorlegen. Die erste inhaltliche Sitzung der OEWG ist für den 9. - 13. September 2019 in New York vorgesehen. Entsprechend den Vorgaben der UN-Resolution 73/27 ist die OEWG verpflichtet Konsultationen mit nicht-staatlichen Akteuren durchzuführen. Nicht-staatliche Organisationen, die an diesen Konsultationen teilnehmen wollen, müssen sich vorher bei der UN akkreditieren lassen und unterlaufen ein Prüfverfahren. Für den 2. - 4. Dezember 2019 ist eine weitere Konsultationsrunde der Regierungen mit Industrie und Zivilgesellschaft in New York vorgesehen. Zwei weitere Tagungen sind für Februar und Juli 2020 geplant[1].  
  • Die UN GGE hat im Unterschied zur OEWG nur 25 Mitglieder und muss ihren Bericht erst der 76. UN-Vollversammlung im Herbst 2021 vorlegen. Die UN GGE ist nicht verpflichtet, sich mit nicht-staatlichen Akteuren zu konsultieren. Die UN GGE ist aber aufgefordert Konsultationen mit regionalen zwischenstaatlichen Organisationen durchzuführen. Diese sind jetzt geplant mit der EU, der OSZE, der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), der asiatischen ASEAN, der Afrikanischen Union (AU) und der Arabischen Liga. Die Arbeit der UN GGE beginnt Anfang Dezember 2019 in New York. Zwei weitere Sitzungen sind im Jahr 2020 (März und August) in Genf geplant. Eine abschließende Sitzung ist für den Mai 2021 in New York vorgesehen. Deutschland ist Mitglied der 25-köpfigen UN GGE und wird von Wolfram von Heynitz aus dem Auswärtigen Amt vertreten[2].
Mehr zum Thema
Q2/2019UN
  1. [1] Open-ended Working Group on developments in the field of information and telecommunications in the context of international security http://reachingcriticalwill.org/disarmament-fora/others/ict/oewg
  2. [2] Group of Governmental Experts on advancing responsible state behaviour in cyberspace in the context of international security, siehe: http://reachingcriticalwill.org/disarmament-fora/others/ict/gge