Q4/2019 - Group of Governmental Experts for Lethal Autonomous Weapons Systems (GGE LAWS)
Jahresbericht, Genf, 25. September 2019
Konkretes Resultat der Arbeit der GGE LAWS im Jahr 2019 war die Einigung über die „Guiding Principles“. Der Jahresbericht über die Tätigkeit der GGE LAWS wurde am 25. September veröffentlicht und gibt einen Überblick über die noch offenen Fragen[1]. Die beiden entscheidenden Punkte in den elf „Guiding Principles“ sind die Feststellung, dass das humanitäre Völkerrecht (d.h. die Genfer Konvention von 1949) auch für den Einsatz von autonomen Waffensystem gelten und dass am Ende der Befehlskette für den Einsatz von autonomen Waffen immer ein Mensch sein muss, der die Verantwortung übernimmt. Eine solche Verantwortung kann nicht an Maschinen delegiert werden.
Der Vorsitzende der GGE LAWS, der indische Botschafter Amandeep Singh Gill, ergänzte den formellen Bericht der Gruppe am 8. November 2019 noch durch eine eigene Zusammenfassung der Arbeit der GGE LAWS im Jahr 2019. Dabei ging er detailliert auf die Frage des zu erwartenden Endergebnisses ein. Nach Gill gibt es gegenwärtig keinen Konsensus darüber, was am Ende der Arbeit der GGE LAWS stehen soll. Es gibt ein breites Spektrum unterschiedlicher Vorschläge, die von der Forderung nach einer eigenständigen völkerrechtlichen Konvention über eine völkerrechtlich nicht bindende Deklaration oder ein Moratorium bis zu einer informellen Fortsetzung der begonnen Diskussion ohne konkrete Ergebnisse reichen[2].
Die GGE LAWS hat für 2020 zwei Sitzungen anberaumt. Im Jahr 2021 muss sie einen Bericht an die 6. CCW-Review-Konferenz, unter deren Dach die GGE LAWS operiert, abgeben. Dort wird dann möglicherweise entschieden, in welche rechtliche Form die Ergebnisse der Diskussion gegossen werden sollen.