Der UN-Menschenrechtsrat diskutiert seit mehr als zehn Jahre auch Internet-Fragen. 2014 hat er in einer Grundsatzentscheidung erklärt, dass alle „Offline-Menschenrechte“ auch „online“ gelten.
Für die Bereiche Meinungsäußerungsfreiheit und Schutz der Privatsphäre im Digitalen Zeitalter hat der Rat Sonderberichterstatter eingesetzt. Die Berichte werden an den 3. Ausschuss der UN-Vollversammlung weitergeleitet.
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